Lohnfortzahlung bei Krankheit Schweiz: Skalen und Taggeld

Wenn Sie krank sind
Ohne Krankentaggeldversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber bei Krankheit den vollen Lohn, aber nur für eine begrenzte Zeit: im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach je nach Skala Ihres Kantons länger, im 25. Dienstjahr sechs Monate oder 31 Wochen. Der Anspruch beginnt in der Regel erst nach drei Monaten Anstellung. Hat Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung, bekommen Sie meist 80 Prozent, dafür bis zu 720 oder 730 Tage.
So steht es in den meisten Ratgebern. Was dort selten steht: Auch die amtlichen Tabellen stimmen nicht überein. Das Bundesportal ch.ch nennt als Maximum vier Monate, die Zürcher Gerichte setzen die Stufen der Basler Skala zwei Jahre früher an als Basel selbst. Wir haben deshalb die Tabellen der Stellen nebeneinandergelegt, die sie tatsächlich anwenden, und zeigen an Urteilen aus Zürich und vom Bundesgericht, wo es in der Praxis hakt: bei Lücken in der Versicherung und beim Arztzeugnis.
Welche Regel gilt für Sie?
Das hängt von vier Dingen ab, und die Reihenfolge zählt. Die Grundregel steht in Artikel 324a des Obligationenrechts: Wer ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit nicht arbeiten kann, bekommt für eine beschränkte Zeit seinen Lohn, «sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist». Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), ein Normalarbeitsvertrag oder Ihr Vertrag dürfen davon abweichen, aber nur schriftlich und nur, wenn die Lösung für Sie «mindestens gleichwertig» ist.

Die erste Hürde sind die drei Monate. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt erklärt in seinem Merkblatt zum Lohn, dass der Anspruch in der Regel am ersten Tag des vierten Anstellungsmonats entsteht. Ab dem ersten Arbeitstag gilt er nur, wenn Ihr Vertrag befristet ist und mehr als drei Monate dauern soll, ohne vorher kündbar zu sein, oder wenn ein unbefristeter Vertrag von Anfang an frühestens auf einen Termin nach drei Monaten kündbar ist. Wer in den ersten Wochen krank wird, sollte deshalb den Vertrag lesen: Eine Krankentaggeldversicherung oder ein GAV kann auch dann zahlen, wenn das Gesetz noch nichts verlangt. Was die ersten Monate sonst noch bedeuten, steht in unserem Beitrag zur Probezeit.
Danach entscheidet die erste Regel, die auf Sie zutrifft: zuerst ein GAV oder Normalarbeitsvertrag, dann eine schriftlich vereinbarte Taggeldversicherung, und erst wenn es beides nicht gibt, die Skala Ihres Kantons. Diese Skalen sind der Teil, nach dem die meisten suchen.
Die drei Skalen im Überblick
Das Gesetz sagt nur: drei Wochen im ersten Dienstjahr, «nachher für eine angemessene längere Zeit». Wie lange das ist, haben die Gerichte in Tabellen festgelegt, und davon gibt es drei. Laut den Antworten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum privaten Arbeitsrecht wenden Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Basler Skala an, Bern, Aargau, Obwalden, St. Gallen und die Westschweiz die Berner Skala, Zürich und Graubünden die Zürcher Skala. Für die übrigen Kantone nennt das SECO keine Zuordnung. Dort fragen Sie am besten bei der Schlichtungsbehörde oder der Rechtsberatung Ihres Kantons nach.
Wir haben die Werte bei den Stellen geholt, die sie anwenden: die Berner Skala bei den Berner Gerichten, die Basler Skala beim Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit, die Zürcher Skala bei den Zürcher Gerichten:
| Dienstjahr | Berner Skala | Zürcher Skala | Basler Skala |
|---|---|---|---|
| 1. | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
| 2. | 1 Monat | 8 Wochen | 2 Monate |
| 3. | 2 Monate | 9 Wochen | 2 Monate |
| 4. | 2 Monate | 10 Wochen | 3 Monate |
| 5. bis 9. | 3 Monate | 11 bis 15 Wochen | 3 Monate |
| 10. | 4 Monate | 16 Wochen | 3 Monate |
| 11. bis 14. | 4 Monate | 17 bis 20 Wochen | 4 Monate |
| 15. | 5 Monate | 21 Wochen | 4 Monate |
| 16. bis 19. | 5 Monate | 22 bis 25 Wochen | 5 Monate |
| 20. | 6 Monate | 26 Wochen | 5 Monate |
| 21. bis 25. | 6 Monate | 27 bis 31 Wochen | 6 Monate |
Zwei Werte stammen nicht von der Stelle selbst. Die Berner Gerichte führen ihre Skala nur bis zum 19. Dienstjahr, die sechs Monate ab dem 20. Jahr stehen in der Tabelle der Zürcher Gerichte. Und die Zürcher Tabelle endet beim 25. Dienstjahr mit 31 Wochen. Bis dahin wächst sie jedes Jahr um eine Woche.
Bei allen drei Skalen gilt: Gemeint ist der volle Lohn, ab dem ersten Krankheitstag und ohne Karenztage. Dazu gehören laut SECO auch alle anderen Lohnbestandteile, die Sie ohne Krankheit verdient hätten, etwa Zulagen. Bei unregelmässigem Lohn wird mit dem Durchschnitt einer repräsentativen Zeit von bis zu einem Jahr gerechnet. Und diese gesetzliche Lohnfortzahlung lässt sich nicht vertraglich wegbedingen.
Wo die Tabellen auseinandergehen
Am deutlichsten im zweiten Dienstjahr. In Bern bekommen Sie einen Monat, in Zürich acht Wochen, in Basel zwei Monate. Wer im zweiten Jahr zwei Monate krank ist, hat in Basel seinen ganzen Lohn und in Bern nur die Hälfte. Später laufen die Linien zusammen und wieder auseinander, weil Bern und Basel in Stufen von einem Monat steigen, Zürich aber jedes Jahr um eine Woche. In Wochen gerechnet liegt der grösste Abstand am Ende der Tabellen: Im 25. Dienstjahr gibt Zürich 31 Wochen, Bern und Basel geben sechs Monate, also rund 26 Wochen.

Dazu kommen Widersprüche zwischen den Quellen. Die Tabelle der Zürcher Gerichte gibt für die Basler Skala schon ab dem 9. Dienstjahr vier Monate an, ab dem 14. fünf und ab dem 19. sechs. Basel selbst nennt vier Monate erst ab dem 11. Dienstjahr, fünf ab dem 16. und sechs ab dem 21. Das SECO stimmt mit Basel überein, soweit seine Tabelle reicht, also bis zum 11. Dienstjahr. Und ch.ch schreibt, die Dauer nehme «bis zu einem Maximum von vier Monaten» zu, was keiner der drei Tabellen entspricht.
Massgebend ist am Ende das Gericht, das Ihren Fall beurteilen würde. Klagen können Sie am Sitz der Firma oder dort, wo Sie gewöhnlich arbeiten (Artikel 34 der Zivilprozessordnung). Arbeiten Sie in Basel, verlassen Sie sich also auf die Angaben aus Basel, nicht auf die Abschrift einer anderen Stelle. Steht in Ihrem Vertrag ausdrücklich eine bestimmte Skala, gilt die, solange sie für Sie nicht schlechter ist.
Die Tabelle sagt Ihnen, wie viel Lohn Ihnen zusteht. Wie schnell dieser Vorrat aufgebraucht ist, hängt davon ab, wie man das Dienstjahr zählt.
Wie wird das Dienstjahr gezählt?
Ab Ihrem Eintrittsdatum, nicht nach dem Kalenderjahr, und jedes Dienstjahr beginnt der Anspruch von vorn. Innerhalb eines Dienstjahres zählen alle Krankheiten zusammen. Wer im Frühling zwei Wochen und im Herbst sechs Wochen krank ist, hat acht Wochen verbraucht, auch wenn es zwei verschiedene Krankheiten waren.
Das Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit rechnet in seinem Merkblatt ein Beispiel vor. Das vierte Dienstjahr eines Angestellten beginnt am 1. Januar 2022, nach der Basler Skala stehen ihm drei Monate zu. Er ist im April krank und dann wieder von Oktober bis Februar. Bezahlt werden April, Oktober und November. Der Dezember nicht mehr, denn damit wären die drei Monate überschritten. Januar und Februar dagegen schon, weil am 1. Januar 2023 ein neues Dienstjahr beginnt und der Anspruch neu entsteht.
Für Sie heisst das zweierlei. Erstens lohnt es sich, Krankheitstage mit Datum zu notieren, damit Sie wissen, wie viel vom Jahr noch übrig ist. Zweitens kann der Jahreswechsel Ihres Dienstjahres viel Geld wert sein: Wer kurz vor dem Jahrestag seines Eintritts krank wird, bekommt danach einen neuen, oft längeren Anspruch. Ist der Anspruch aufgebraucht, schuldet der Arbeitgeber bis zum nächsten Dienstjahr keinen Lohn mehr. Genau gegen diese Lücke schliessen die meisten Arbeitgeber eine Versicherung ab.
Krankentaggeld: 80 Prozent, dafür bis zu zwei Jahre
Die meisten Arbeitgeber haben laut ch.ch eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Dann gilt nicht die Skala, sondern die Police, sofern sie mindestens gleichwertig ist. Gleichwertig ist laut SECO ein Taggeld von 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen. Die meisten Policen zahlen 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. Dafür muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie bezahlen, und der Vertrag darf einige wenige Karenztage vorsehen, also Tage ganz ohne Lohn. Das SECO nennt je nach Gericht ein bis drei solche Tage, die Berner Gerichte ebenfalls.
Ob das für Sie besser ist, hängt von der Länge der Krankheit ab. Ein Rechenbeispiel, vereinfacht mit 365 Kalendertagen: Sie verdienen 6’000 Franken im Monat, arbeiten im dritten Dienstjahr in Bern und sind ein ganzes Jahr lang krank. Nach der Berner Skala bekommen Sie zwei Monatslöhne, also 12’000 Franken, dann nichts mehr. Mit einer Taggeldversicherung zu 80 Prozent und zwei Karenztagen sind es im selben Jahr rund 57’300 Franken, und das Taggeld läuft ins zweite Jahr weiter. Bei einer Grippe von einer Woche ist es umgekehrt: Die Karenztage und die fehlenden 20 Prozent kosten Sie Geld. Die Gleichwertigkeit wird laut SECO trotzdem allgemein beurteilt, nicht danach, ob Sie im einzelnen Fall besser fahren.
Der Unterschied ist netto kleiner, als er aussieht. Auf Taggeldern werden keine Beiträge für AHV, IV und EO abgezogen, schreibt das SECO. Das Basler Merkblatt nennt zusätzlich ALV, Unfallversicherung und die Taggeldprämie selbst, nur die Pensionskasse darf weiter abgezogen werden.
Zwei Punkte sind in der Praxis umstritten. Der erste ist die Wartefrist, also die Zeit, bevor die Versicherung zu zahlen beginnt. Oft zahlt in dieser Zeit der Arbeitgeber. Ob er dann den vollen Lohn oder nur 80 Prozent schuldet, ist laut dem Basler Merkblatt umstritten. Das Arbeitsgericht Basel-Stadt verlangt nach neuerer Rechtsprechung den vollen Lohn, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der zweite Punkt ist die Information. Die Versicherung muss Ihnen ihre Bedingungen nicht zeigen, weil Sie nicht ihre Vertragspartei sind. Der Arbeitgeber schon, und dieses Recht können Sie notfalls einklagen. Fragen Sie am besten schriftlich, bevor Sie es brauchen:
Guten Tag Frau [Name]
Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich über eine Krankentaggeldversicherung versichert. Bitte senden Sie mir die Police und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, damit ich die Leistungen, die Karenztage und die Wartefrist kenne. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie während der Wartefrist den vollen Lohn oder 80 Prozent zahlen.
Freundliche Grüsse [Name]
Eine Police ist allerdings nur so gut wie ihre Bedingungen. Was passiert, wenn darin eine Lücke steckt, zeigt ein Fall aus Zürich.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Dann muss oft der Arbeitgeber einspringen. Ein Mann trat am 23. Mai 2022 eine Vollzeitstelle bei einer Firma des Bauhauptgewerbes an. Am 9. August wurde er krank, noch in der Probezeit, und eine Woche später kündigte ihm die Firma auf den 23. August. Die Krankentaggeldversicherung zahlte nichts: Ihre Bedingungen schlossen die Nachdeckung aus, wenn ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet. Der Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes verlangt aber eine Versicherung ab dem ersten Arbeitstag.
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte im Mai 2025 das Urteil des Arbeitsgerichts: Die Firma muss ihm 29’899.80 Franken Schadenersatz für die entgangenen Taggelder zahlen. Die Regel dahinter: Versichert ein Arbeitgeber Sie nicht so, wie er muss, etwa mit Lücken, Vorbehalten oder ohne Anmeldung, muss er Sie so stellen, als wäre die Versicherung korrekt abgeschlossen worden. Das Gericht hielt auch fest, dass Sie grundsätzlich zuerst selbst gegen die Versicherung vorgehen müssen, wenn das zumutbar ist, denn aus der Police haben Sie ein direktes Forderungsrecht. Hier war es nicht zumutbar: Ein teurer Prozess gegen die Versicherung hatte einen offenen Ausgang, und der Mann war krank und finanziell schwach aufgestellt.
Lehnt Ihre Versicherung ab, verlangen Sie die Begründung schriftlich und lassen Sie sie prüfen, bei einer Gewerkschaft, einer Rechtsberatung oder der Schlichtungsbehörde. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis 30’000 Franken fallen keine Gerichtskosten an (Artikel 113 und 114 der Zivilprozessordnung). Anwaltskosten sind davon nicht erfasst, und wer vor Gericht verliert, kann die Gegenseite entschädigen müssen. Viele Ablehnungen haben allerdings einen anderen Grund als eine Lücke in der Police: Die Versicherung bezweifelt, dass Sie wirklich arbeitsunfähig sind. Dann zählt das Arztzeugnis.
Ab wann brauchen Sie ein Arztzeugnis?
Ab dem Tag, den Ihr Vertrag oder Ihr Arbeitgeber nennt, im Zweifel schon ab dem ersten. Das Gesetz legt keinen Tag fest. Laut SECO darf der Arbeitgeber grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag ein Zeugnis verlangen, viele Verträge verlangen es erst ab dem dritten oder vierten Tag. Melden müssen Sie sich aber sofort, und wer das nicht selbst kann, bittet jemanden darum.

Was im Zeugnis steht, ist ebenfalls geregelt, wenn auch nicht im Gesetz. Es muss zeigen, ob Sie ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit auch in welchem Umfang, etwa wie viele Stunden pro Tag zumutbar sind. Eine Diagnose soll es laut SECO nicht enthalten. Dauert die Krankheit länger, reichen Sie von sich aus regelmässig neue Zeugnisse ein. Der Arbeitgeber, der Ihren Lohn zahlt, und die Taggeldversicherung dürfen Sie zu einem Vertrauensarzt schicken, auf ihre Kosten. Dieser meldet nur, ob und wie weit Sie arbeiten können, nicht woran Sie leiden.
Ein Arztzeugnis ist ein starkes Indiz, aber kein Freipass. Das hat das Bundesgericht im April 2026 im Urteil 4A_42/2026 deutlich gemacht. Der angestellte Geschäftsführer und einzige zeichnungsberechtigte Gesellschafter einer GmbH war ab dem 18. April 2022 krank. Die Taggeldversicherung zahlte bis Anfang Januar 2023 voll, dann noch drei Wochen zu 30 Prozent und danach nichts mehr, gestützt auf das Gutachten einer Psychiaterin. Er klagte für die Zeit bis April 2024 auf weitere 76’490.62 Franken und legte Bescheinigungen seines Hausarztes vor. Ohne Erfolg. Die Bescheinigungen enthielten keine Befunde, der Hausarzt war kein Psychiater, und die Schreiben der behandelnden Ärzte widersprachen sich.
Das Bundesgericht hält fest, dass Arztzeugnisse grundsätzlich nur beweisen, dass der Arzt diese Erklärung abgegeben hat. Zunächst darf man davon ausgehen, dass sie stimmen, auch weil ein falsches Zeugnis strafbar ist. Der Beweiswert sinkt aber, wenn der Arzt Sie nicht untersucht und nur Ihre Schilderung übernommen hat, bei Diagnosen am Telefon oder wenn Sie sich während der Krankschreibung widersprüchlich verhalten. Hausärzte sagen laut dem Urteil im Zweifel mitunter eher zugunsten ihrer Patienten aus, und Gerichte dürfen das berücksichtigen. Arbeiten Sie während einer Krankschreibung auch nicht nebenher: Laut ch.ch erstattet die Versicherung sonst Anzeige und fordert das Taggeld zurück.
Gehen Sie deshalb bei einer längeren Krankheit zu einer Fachärztin oder einem Facharzt, lassen Sie sich untersuchen und bitten Sie um ein begründetes Zeugnis. Ein knappes Zeugnis vom Hausarzt genügt für eine Grippe, bei Monaten der Arbeitsunfähigkeit oft nicht mehr.
Wenn die Krankheit lange dauert
Dann laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon wartet auf Sie. Die Skala ist irgendwann aufgebraucht, das Taggeld endet nach 720 oder 730 Tagen. Die Pensionskasse befreit Sie laut SECO meist nach einigen Monaten Krankheit von den Beiträgen.
Melden Sie sich früh bei der Invalidenversicherung (IV). Zur sogenannten Früherfassung können Sie sich selbst bei der IV-Stelle melden, ebenso Angehörige in Ihrem Haushalt, Ihr Arbeitgeber, Ihre Ärztin oder die Taggeldversicherung (Artikel 3b IVG). Das Ziel ist, eine Invalidität zu verhindern, am besten so, dass Sie Ihre Stelle behalten oder eine andere finden. Für eine Rente braucht es zusätzlich die eigentliche Anmeldung bei der IV. Die Rente entsteht frühestens sechs Monate danach (Artikel 29 IVG) und erst nach einem Jahr, in dem Sie im Durchschnitt mindestens zu 40 Prozent arbeitsunfähig waren. Wer mit der Anmeldung zu lange wartet, verliert Monate.
Vor einer Kündigung schützt Sie die Krankheit nur für eine gewisse Zeit. Nach der Probezeit gilt eine Sperrfrist von 30 Tagen im ersten Dienstjahr, 90 Tagen vom zweiten bis zum fünften und 180 Tagen ab dem sechsten, schreibt ch.ch. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Danach darf die Firma kündigen, und wie Sie sich gegen eine Kündigung wehren, die gerade wegen Ihrer Krankheit kommt, steht in unserem Beitrag zur missbräuchlichen Kündigung. Endet die Stelle, während Sie krank sind, regeln die Versicherungsbedingungen, ob das Taggeld weiterläuft. Der Fall aus Zürich zeigt, wie viel davon abhängen kann.
Ins Arbeitszeugnis gehört eine Krankheit übrigens nur, wenn sie Ihre Leistung oder Ihr Verhalten erheblich beeinflusst oder Ihre Eignung für die Stelle in Frage gestellt hat. Das Bundesgericht hielt die Erwähnung im Urteil 4A_187/2010 für richtig bei einem Mann, der über ein Jahr nicht arbeiten konnte und bei dem beim Austritt offen war, ob er je zurückkehrt. Wie Sie ein Zeugnis sonst lesen, steht in unserem Beitrag zum Arbeitszeugnis.
Bevor Sie den nächsten Vertrag unterschreiben
Die Lohnfortzahlung entscheidet sich nicht, wenn Sie krank werden, sondern wenn Sie unterschreiben. Suchen Sie im Vertrag drei Dinge: ob eine Krankentaggeldversicherung erwähnt ist, wie viele Karenztage sie hat und wer die Prämie trägt. Fehlt die Versicherung, gilt die Skala Ihres Kantons, und dann lohnt sich ein Blick auf die Tabelle oben, besonders in den ersten Dienstjahren. Steht ein GAV im Vertrag, lesen Sie dessen Artikel zur Krankheit, er geht vor.
Und wenn Sie gerade krank sind: Melden Sie sich sofort, holen Sie das Zeugnis rechtzeitig, notieren Sie jeden Krankheitstag mit Datum und fragen Sie schriftlich nach den Versicherungsbedingungen. Dauert es länger als ein paar Wochen, gehört die Meldung bei der IV dazu. Wer diese Schritte früh macht, muss später weniger beweisen.
Häufige Fragen
- Bekomme ich Lohn, wenn mein Kind krank ist?
- Ja, für die Zeit, die Sie für die Betreuung brauchen. Ist Ihr Kind, Ihr Ehepartner oder Ihre eingetragene Partnerin gesundheitlich beeinträchtigt, gibt Ihnen das Gesetz bezahlten Urlaub von höchstens drei Tagen pro Ereignis und zehn Tagen pro Dienstjahr. Für die Betreuung von Kindern gilt die Grenze von zehn Tagen laut SECO nicht. Ist ein Kind schwer krank, gibt es einen eigenen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen mit Taggeldern.
- Gilt das auch nach einem Unfall?
- Nein, für Unfälle gibt es eine eigene, obligatorische Versicherung. Sie zahlt ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld von 80 Prozent des Lohns, für die Tage davor schuldet der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent. Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg versichert, nicht in der Freizeit.
- Gilt die Lohnfortzahlung auch bei Stundenlohn oder Temporärarbeit?
- Ja. Bei unregelmässigem Lohn rechnen die Gerichte mit dem Durchschnitt einer repräsentativen Zeit von bis zu einem Jahr. Bei Temporärarbeit zählt die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit dem Verleiher, nicht die des einzelnen Einsatzes; Einsätze, die direkt aufeinander folgen, zählen zusammen. Untersteht der Verleiher dem Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih, sind Sie dort obligatorisch krankentaggeldversichert.
- Darf mir die Firma kündigen, während ich krank bin?
- Nach der Probezeit nicht sofort. Je nach Dienstjahr gilt eine Sperrfrist von 30, 90 oder 180 Tagen, in der eine Kündigung der Firma nichtig ist. Kam die Kündigung schon vorher, steht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist still. In der Probezeit gibt es diesen Schutz nicht, und Sie selbst dürfen jederzeit kündigen.
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