Krankes Kind und Arbeit: freie Tage und Lohn in der Schweiz

Kurz gesagt

Ist Ihr Kind krank, muss Ihr Arbeitgeber Sie gegen ein Arztzeugnis bis zu drei Arbeitstage pro Krankheitsfall freigeben, und zwar so oft, wie Ihr Kind krank wird. Bezahlt sind sicher zehn solche Tage im Jahr, weitere zahlt die Firma unter Bedingungen nach denselben Regeln wie bei Ihrer eigenen Krankheit. Ist das Kind schwer krank, gibt es bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub mit 80 Prozent des Lohns.

Bei «drei Tage» hören viele Antworten auf. Für Eltern beginnt die eigentliche Frage aber im Februar, wenn das dritte Virus durch die Kita gegangen ist: Gibt es eine Obergrenze, und wer zahlt den elften Tag? Wir haben dafür die Gesetze gelesen, dazu die Wegleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und das Merkblatt der AHV zum Betreuungsurlaub.

Drei Tage pro Fall: was das Gesetz garantiert

Zwei Gesetze regeln die kurzen Absenzen. Das Arbeitsgesetz, Artikel 36 verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Sie gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für die Betreuung eines Familienmitglieds mit gesundheitlicher Beeinträchtigung freizugeben, «höchstens drei Tage pro Ereignis». Das Obligationenrecht, Artikel 329h macht daraus bezahlten Urlaub. Beide Regeln gelten seit dem 1. Januar 2021.

Drei Tage sind eine Obergrenze, kein fester Anspruch. Das Gesetz spricht von der Zeit, die für die Betreuung «erforderlich» ist. Darf Ihr Kind am zweiten Tag wieder in die Kita, endet der Urlaub nach einem Tag. Die Wegleitung des SECO zu Artikel 36 ArG präzisiert ausserdem, dass es um höchstens drei Arbeitstage pro Ereignis geht, also Krankheit oder Unfall.

Wegverhandeln lässt sich das nicht. Artikel 329h steht in der Liste von Artikel 362 OR, von der weder Ihr Vertrag noch ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu Ihren Ungunsten abweichen darf. Eine Klausel «Absenzen für kranke Kinder werden nicht bezahlt» ist in diesem Umfang ungültig.

So weit ist alles klar. Unklar wirkt die Frage, die im Winter am meisten zählt.

Gilt die Grenze pro Fall oder pro Jahr?

Pro Fall, wenn es um die Freistellung geht. Für den garantierten Lohn gibt es zusätzlich eine Jahresgrenze von zehn Tagen.

Das Arbeitsgesetz sagt in Artikel 36 Absatz 4: «Ausser bei Kindern beträgt der Betreuungsurlaub höchstens zehn Tage pro Jahr.» Für eine kranke Mutter, einen Bruder oder Ihre Partnerin ist nach zehn Tagen im Jahr Schluss. Für Ihre Kinder nicht: Jede neue Krankheit gibt Ihnen wieder bis zu drei Tage, auch die fünfte im selben Winter. Das SECO schreibt es in seinen Antworten zum privaten Arbeitsrecht ausdrücklich.

Absatz aus den Antworten des SECO: Der Arbeitgeber muss gegen Arztzeugnis die nötige Zeit zur Betreuung gewähren, höchstens drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr; die Grenze von zehn Tagen gilt nicht für die Betreuung von Kindern
Die Jahresgrenze von zehn Tagen gilt bei Kindern nicht, schreibt das SECO in seinen Antworten zum privaten Arbeitsrecht. Quelle: seco.admin.ch, gelesen am 20. Oktober 2026.

Beim Lohn ist es anders. Artikel 329h OR begrenzt den bezahlten Urlaub auf drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr, und diese zehn Tage gelten laut Wegleitung des SECO «Kinder miteingeschlossen». Das SECO rechnet sie pro Dienstjahr, also ab Ihrem Eintrittsdatum.

Der elfte Tag ist trotzdem nicht unbezahlt. Für die Betreuung kranker Kinder gilt auch Artikel 324a OR, die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung. Das SECO behandelt die Freistellung für ein krankes Kind beim Lohn wie Ihre eigene Krankheit. Und es hält fest, dass Sie wählen können: Tage nach 324a beziehen, ohne das Kontingent nach 329h anzubrauchen, oder nach den drei Tagen nach 329h weitere Tage nach 324a anhängen.

Grafik: vier Krankheitsfälle von November bis Februar, eine Mutter bleibt insgesamt 11 Tage zu Hause. Tag 1 bis 10 sind bezahlter Urlaub nach Art. 329h OR, Tag 11 wird nach Art. 324a OR bezahlt, freigeben muss die Firma alle 11
Ein Winter mit vier Krankheitsfällen: Freistellung pro Fall, bezahlte Tage nach zwei Artikeln. Unser Rechenbeispiel nach Art. 36 ArG, Art. 329h und 324a OR und den Angaben des SECO.

Was ein «Ereignis» ist, definiert das Gesetz nicht genauer als mit «Krankheit oder Unfall». Eine Grippe im November und eine Magen-Darm-Infektion im Dezember sind klar zwei Fälle. Ob ein Rückfall derselben Erkältung nach einer Woche ein neuer Fall ist, sagt keine der Quellen, die wir gelesen haben. Hier entscheidet im Streit das Gericht.

Bleibt die Frage, wer diese Tage bezahlt.

Wer den Lohn zahlt

Ihr Arbeitgeber, aus der eigenen Tasche. Eine Krankentaggeldversicherung springt nicht ein, weil nicht Sie krank sind. Die Sozialberatung des Kinderspitals Zürich hält das in ihrem Infoblatt für Eltern fest: Solche Absenzen sind durch eine kollektive Krankentaggeldversicherung mangels eigener Krankheit nicht gedeckt.

Für die ersten drei Tage pro Fall, bis zu zehn im Jahr, zahlt die Firma nach Artikel 329h vom ersten Arbeitstag an. Eine Wartezeit steht dort nicht. Für alles, was darüber hinausgeht, gilt Artikel 324a mit seinen Bedingungen: Die Anstellung muss mehr als drei Monate gedauert haben oder für mehr als drei Monate abgeschlossen sein, und der Anspruch ist begrenzt. Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen, danach mehr, je nach Skala Ihres Kantons. Diese Tage kommen aus demselben Topf wie Ihre eigenen Krankheitstage: Laut SECO darf «die zulässige Anzahl Tage pro Jahr noch nicht aufgebraucht sein». Wie die Berner, Zürcher und Basler Skala genau aussehen, steht in unserem Beitrag zur Lohnfortzahlung bei Krankheit.

In der Praxis wird dieser zweite Teil oft nicht bezahlt. Arbeitgeber seien zwar mehrheitlich bereit, die freien Tage zu gewähren, «jedoch ohne Lohnfortzahlung», schreibt das Kinderspital Zürich aus seiner Beratung. Das Gesetz sieht es anders, aber es verlangt von Ihnen etwas, das viele übersehen.

Ihre Pflicht, eine andere Lösung zu suchen

Die Firma muss Sie freigeben, aber Sie müssen sich um eine Alternative bemühen. Das Bundesportal ch.ch schreibt es direkt neben den drei Tagen: Sie sind verpflichtet, nach geeigneten Ersatzlösungen zu suchen, etwa die Pflege durch Verwandte oder Bekannte. Diese Pflicht entfällt, wenn die Anwesenheit eines Elternteils zwingend nötig ist, zum Beispiel bei einem schwer kranken Säugling.

Das Gewicht dieser Pflicht wächst mit der Dauer. In den ersten drei Tagen ist sie kaum ein Thema, denn genau dafür ist der Urlaub da: Für Berufstätige sei es schwierig, kurzfristig eine Betreuung zu organisieren, begründet die Wegleitung des SECO den Anspruch. Ab dem vierten Tag ändert sich das. Lohn nach Artikel 324a schuldet die Firma laut SECO nur, «bis eine adäquate Ersatzlösung gefunden wird». Das Kinderspital Zürich spricht von einer Schadenminderungspflicht: Sie müssen sich «nachweislich» bemühen.

Nachweislich heisst: Notieren Sie, wen Sie gefragt haben und warum es nicht ging. Die Grossmutter wohnt in Lugano, der Nachbar ist selbst krank. Eine Möglichkeit, die ch.ch nennt, ist der Kinderbetreuungsdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes: Eine Betreuungsperson kommt zu Ihnen nach Hause, für Kinder bis zwölf Jahre, und einige Krankenkassen übernehmen die Kosten. Fragen Sie vor dem Winter bei Ihrer Kasse nach, nicht erst am Morgen mit dem fiebernden Kind auf dem Sofa.

Im Ernstfall bleibt dann vor allem eine Sache: das Zeugnis.

Das Arztzeugnis zählt ab dem ersten Tag

Das Gesetz knüpft den Urlaub an ein ärztliches Zeugnis, und zwar ohne Karenz. Artikel 36 ArG verlangt die Freigabe «gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses». Die Wegleitung des SECO wiederholt: Die Pflegebedürftigkeit der betreuten Person muss mit einem Zeugnis belegt werden. Bei Ihrer eigenen Krankheit regelt oft der Vertrag, ab welchem Tag Sie ein Zeugnis bringen müssen. Für die Betreuung verlangt es das Gesetz selbst, also auch für einen einzigen Tag.

Bitten Sie in der Praxis deshalb gleich um eine Bestätigung, dass Ihr Kind krank ist und betreut werden muss, auch wenn Ihr Arbeitgeber bisher nie danach gefragt hat.

Melden Sie sich so früh wie möglich, am besten schriftlich. Eine kurze Nachricht genügt:

Guten Morgen Herr [Name]

Mein Sohn ist in der Nacht mit hohem Fieber erkrankt und darf nicht in die Kita. Ich bleibe heute zur Betreuung zu Hause (Art. 36 ArG und Art. 329h OR) und suche für die nächsten Tage eine andere Lösung. Das Arztzeugnis reiche ich nach. Morgen früh gebe ich Ihnen Bescheid, wie es weitergeht.

Freundliche Grüsse [Name]

Komplizierter wird es, wenn Sie nicht jeden Tag arbeiten oder wenn zwei Eltern im Spiel sind.

Teilzeit und zwei berufstätige Eltern

Auch wer Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf drei Tage pro Fall. Gezählt werden laut SECO Arbeitstage, also Tage, an denen Sie sonst gearbeitet hätten. So lesen wir das für Teilzeit: Arbeiten Sie Montag bis Mittwoch und wird Ihr Kind am Mittwoch krank, sind Mittwoch, Montag und Dienstag die drei möglichen Tage, sofern die Krankheit so lange dauert. Ihr freier Donnerstag ist kein Urlaubstag und verbraucht nichts.

Zwei berufstätige Eltern haben je einen eigenen Anspruch gegenüber ihrem eigenen Arbeitgeber. Wie Sie sich aufteilen, ist Ihre Sache. Die Wegleitung des SECO hält allgemein zu Artikel 36 fest: Teilen sich Eltern die Familienpflichten, kann in der Regel diejenige Person die Rücksicht beanspruchen, die sich gerade um das Kind kümmert, und wie sich eine Familie organisiert, ist «unerheblich». Dauert eine Grippe fünf Tage, können Sie drei Tage übernehmen und Ihr Partner zwei. Wie viele Tage Sie insgesamt brauchen, misst sich aber an der Betreuung. Hat der andere Elternteil an diesem Tag ohnehin frei, ist die Betreuung gesichert. Daraus folgt nach unserer Lesart: Für denselben Tag bekommen in der Regel nicht beide Eltern Urlaub, denn das Gesetz deckt nur die Zeit, die für die Betreuung erforderlich ist.

Für Eltern von Kindern bis 15 Jahren hat Artikel 36 noch zwei Regeln, die im Winter nützen. Überzeit, also Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus, müssen Sie nur mit Ihrem Einverständnis leisten. Und auf Ihr Verlangen muss die Firma Ihnen eine Mittagspause von mindestens anderthalb Stunden geben. Mehr zur Grenze zwischen Überstunden und Überzeit steht in unserem Beitrag zu Überstunden.

Wenn drei Tage nicht reichen

Dann brauchen Sie eine Ersatzlösung oder Lohn nach Artikel 324a. Eine Lungenentzündung oder ein gebrochenes Bein dauern oft länger als drei Tage, ohne dass das Kind im Sinne des Gesetzes «schwer» krank ist. Für diese Mitte gibt es keinen eigenen Urlaub.

Bleiben Sie zu Hause, weil es wirklich keine andere Betreuung gibt, bekommen Sie Lohn, solange Ihr Kontingent nach der Skala reicht und Sie keine zumutbare Alternative finden. Das SECO nennt eine zweite Grenze: Die Pflicht dauert nur, bis die Betreuung durch die Eltern aus medizinischen Gründen nicht mehr nötig ist. Lassen Sie sich das im Zeugnis bestätigen, wenn eine Krankheit sich hinzieht.

Ist der Anspruch erschöpft oder sind Sie noch keine drei Monate angestellt, bleibt unbezahlter Urlaub, Ferien oder Überstunden. Darüber müssen Sie sich mit der Firma einigen. Eine Kündigung, weil Sie Ihr krankes Kind betreut haben, wäre allerdings heikel für die Firma. Artikel 336 OR nennt eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie erfolgt, weil jemand Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht oder eine nicht freiwillig übernommene gesetzliche Pflicht erfüllt. Wie Sie sich wehren und welche Fristen gelten, steht in unserem Beitrag zur missbräuchlichen Kündigung.

Für den Fall, dass das Kind wirklich schwer krank ist, gibt es seit 2021 eine eigene Lösung.

Schwer krankes Kind: 14 Wochen Betreuungsurlaub

Eltern eines minderjährigen Kindes, das wegen Krankheit oder Unfall schwer beeinträchtigt ist, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen (Artikel 329i OR). Bezahlt wird er nicht von der Firma, sondern über die Erwerbsersatzordnung (EO), mit einem Taggeld nach den Artikeln 16n bis 16s des Erwerbsersatzgesetzes.

«Schwer» ist eng gefasst. Laut Gesetz müssen vier Bedingungen zusammen erfüllt sein: Der körperliche oder psychische Zustand des Kindes hat sich einschneidend verändert, der Verlauf ist schwer vorhersehbar oder es ist mit einer bleibenden Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen, das Kind braucht mehr Betreuung durch die Eltern, und mindestens ein Elternteil muss dafür die Arbeit unterbrechen. Das Merkblatt 6.10 der AHV/IV nennt Beispiele, die nicht reichen: Knochenbrüche, Diabetes, eine Lungenentzündung. Eine Krebserkrankung ist das Beispiel, das ch.ch für den Betreuungsurlaub nennt.

Diagramm zum Betreuungsurlaub: 18 Monate Rahmenfrist ab dem ersten Taggeld, Kündigungsschutz nach der Probezeit bis 6 Monate, 98 Taggelder halb pro Elternteil, 5 Urlaubstage ergeben 7 Taggelder, 80 Prozent des Lohns bis 220 Franken pro Tag
Wie der Betreuungsurlaub für ein schwer krankes Kind aufgebaut ist. Unsere Darstellung nach Art. 329i und 336c OR, Art. 16n bis 16s EOG und dem Merkblatt 6.10 der AHV/IV.

Die 14 Wochen entsprechen 98 Taggeldern. Sie können sie am Stück, wochenweise oder an einzelnen Tagen beziehen, innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten ab dem ersten Taggeld. Wer als Vollzeitangestellter fünf Urlaubstage nimmt, bekommt sieben Taggelder, damit das Wochenende gedeckt ist. Bei Teilzeit kann die Zahl der Urlaubstage laut Merkblatt im Verhältnis zum Pensum umgerechnet werden. Sind beide Eltern angestellt, hat jeder Anspruch auf die Hälfte, also sieben Wochen, und Sie können eine andere Aufteilung wählen. Nehmen Sie beide denselben Tag frei, erhält jeder für diesen Tag ein Taggeld.

Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor dem Urlaub, höchstens 220 Franken pro Tag. Diesen Höchstbetrag hat der Bundesrat auch für 2027 unverändert gelassen. Das Merkblatt rechnet vor: Bei 5’250 Franken Monatslohn sind es 140 Franken pro Tag, für alle 98 Tage also 13’720 Franken. Das Maximum erreichen Sie ab 8’250 Franken im Monat, dann sind es höchstens 21’560 Franken. Auf dem Taggeld werden AHV-, IV- und EO-Beiträge abgezogen.

Anmelden müssen Sie sich laut Merkblatt mit dem Formular 318.744, zu dem ein Attest der Ärztin oder des Arztes gehört. Sind Sie angestellt, reicht Ihr Arbeitgeber die Anmeldung bei seiner Ausgleichskasse ein, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber während des Urlaubs den Lohn weiter, geht das Taggeld an ihn. Ansprüche, die Sie nicht geltend machen, erlöschen fünf Jahre nach dem letzten Urlaubstag (Artikel 20 EOG).

Drei Schutzregeln gehören dazu. Nach der Probezeit darf Ihnen die Firma nicht kündigen, solange der Anspruch besteht, längstens sechs Monate ab Beginn der Rahmenfrist (Artikel 336c OR); was diese Sperrfrist genau bewirkt, erklärt unser Beitrag zu den Sperrfristen. Ihre Ferien dürfen wegen des Urlaubs nicht gekürzt werden (Artikel 329b OR). Und die drei Tage nach Artikel 329h kommen nicht abhanden: Laut Wegleitung des SECO können Sie zuerst drei Tage nehmen, um das Dringendste zu organisieren, und danach den langen Urlaub, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Pro Krankheit oder Unfall gibt es nur einen Anspruch. Ein Rückfall nach längerer Zeit ohne Symptome gilt laut Merkblatt aber als neuer Fall.

Was Ihr GAV oder Personalreglement sagt

Ein GAV darf mehr geben, nie weniger. Der GAV Personalverleih für Temporärarbeit nennt in Artikel 15 die «Pflege des eigenen und/oder im gleichen Haushalt lebenden kranken Kindes pro Krankheitsfall bis zu 3 Tage», nach der Probezeit. Die Einschränkung auf die Zeit nach der Probezeit ändert am Gesetz nichts: Artikel 329h kennt keine Wartezeit und gilt deshalb auch in der Probezeit. Der L-GAV des Gastgewerbes zählt in Artikel 20 die bezahlten freien Tage auf, von der Hochzeit bis zum Umzug, ein krankes Kind kommt darin nicht vor. Dort gilt einfach das Gesetz.

Wer beim Staat arbeitet, schaut ins eigene Personalrecht. Das Arbeitsgesetz gilt nach Artikel 2 ArG nicht für die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ein Beispiel: Der Bund zahlt seinen Angestellten während des Betreuungsurlaubs für ein schwer krankes Kind den vollen Lohn statt 80 Prozent, für höchstens 14 Wochen (Artikel 60c BPV). Ebenfalls nicht unter das Arbeitsgesetz fallen Angestellte in einer höheren leitenden Tätigkeit (Artikel 3 ArG) sowie, laut Artikel 2, unter anderem private Haushalte und Landwirtschaftsbetriebe. Für sie gilt Artikel 329h OR trotzdem, mit seinen drei Tagen pro Fall und zehn pro Jahr.

Vor dem ersten Fieber: was Sie jetzt klären

Der beste Zeitpunkt für diese Fragen ist ein ruhiger Tag vor dem Winter, nicht der Morgen, an dem das Kind glüht. Lesen Sie im Vertrag, im Personalreglement oder im GAV nach, was zu kranken Kindern steht und ab wann ein Zeugnis verlangt wird. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie einen Betreuungsdienst zu Hause bezahlt, und legen Sie mit Ihrem Partner, den Grosseltern oder Nachbarn fest, wer an welchem Wochentag einspringen kann. Notieren Sie im Winter jeden Betreuungstag mit Datum und Grund, dann wissen Sie, wann die zehn bezahlten Tage aufgebraucht sind.

Und wenn Sie gerade eine neue Stelle suchen: Fragen Sie im Gespräch, wie die Firma mit Absenzen für kranke Kinder umgeht. Die Antwort sagt viel darüber, wie familienfreundlich eine Stelle im Alltag wirklich ist.

Häufige Fragen

Muss ich für ein krankes Kind Ferien nehmen?
Nein. Die drei Tage pro Krankheitsfall sind ein eigener, bezahlter Urlaub und kein Ferientag. Ihr Arbeitgeber darf sie nicht von Ihrem Ferienguthaben abziehen. Auch der Betreuungsurlaub von 14 Wochen kürzt Ihre Ferien nicht.
Muss ich die verpassten Stunden nacharbeiten?
Nein. Das SECO zählt die Pflege naher Angehöriger zu den Gründen, bei denen Sie der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne die ausgefallene Zeit nachzuholen.
Was gilt, wenn mein Kind im Spital liegt?
Die drei Tage pro Fall gelten auch dann, als Beleg dient die ärztliche Bestätigung der Krankheit oder des Spitalaufenthalts. Ist das Kind schwer krank, kommt der Betreuungsurlaub von 14 Wochen dazu. Ansonsten hält die Sozialberatung des Kinderspitals Zürich fest, dass Sie während eines Spitalaufenthalts Ihres Kindes grundsätzlich arbeiten müssen, wenn Sie selbst arbeitsfähig sind.
Gilt das auch für Stiefkinder und Pflegekinder?
Beim Betreuungsurlaub von 14 Wochen ja, unter Bedingungen: Pflegeeltern brauchen eine behördliche Bewilligung, ein Stiefelternteil muss mit dem sorgeberechtigten Elternteil zusammenleben, und ein Elternteil verzichtet ganz auf seinen Anspruch. Bei den drei Tagen spricht das Gesetz von Familienmitgliedern, ohne Stiefkinder zu nennen. Fragen Sie im Zweifel nach. Manche GAV nennen ausdrücklich auch Kinder im gleichen Haushalt, etwa der GAV Personalverleih.
Und wenn ich mich beim Kind anstecke?
Dann sind Sie selbst krank, und es gelten die Regeln für Ihre eigene Krankheit: Lohnfortzahlung nach der Skala Ihres Kantons oder Krankentaggeld, je nach Vertrag. Die Tage zählen dann nicht mehr als Betreuung des Kindes. Melden Sie den Wechsel Ihrem Arbeitgeber und holen Sie ein Zeugnis für sich selbst.

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