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Richter am Tribunal für Zwangsmassnahmen

Etat de Fribourg

Anstellung
Teilzeit
Ort
Fribourg
Erstmals ausgeschrieben
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Sie möchten zum Wachstum des Kantons Freiburg beitragen, haben den Geist des öffentlichen Dienstes und suchen eine vielfältige Stelle, die Sinn ergibt? Im Kanton Freiburg arbeiten Sie für den größten Arbeitgeber des Kantons. Aufmerksam, dynamisch und zukunftsorientiert ist die Kantonsverwaltung und ihre Einrichtungen im Dienste der Freiburger Bevölkerung tätig. Richter am Tribunal für Zwangsmassnahmen Bewerbungshinweis: Um sich auf diese Stelle zu bewerben, verwenden Sie bitte ausschließlich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Verwenden Sie nicht die \<\< Bewerben \>\>-Schaltflächen oben und unten auf dieser Seite: Ihre Bewerbung würde nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich direkt, indem Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an die Adresse: \E-Mail schreiben\ (\< \>) senden. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungen müssen von einem Motivationsbrief, einem kurzen Lebenslauf, Auszügen aus dem Strafregister und dem Vollzugsregister (nicht älter als ein Jahr) begleitet werden. Vergessen Sie nicht, das auf der Website des Richterwahlausschusses erwähnte Formular auszufüllen. Stellenbeschreibung Das Tribunal für Zwangsmassnahmen (TMC) ist die kantonale Behörde, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Richter des Jugendstrafgerichts, der Polizei, eines erstinstanzlichen Gerichts, der Strafvollzugs- und Bewährungsdienste sowie des Dienstes für Bevölkerung und Migration, Zwangsmassnahmen mit besonderer Tragweite, sowohl auf strafrechtlicher als auch auf administrativer Ebene, genehmigt. Seine Entscheidungen werden von einem einzigen Richter getroffen. Gewünschtes Profil Anwaltspatent, Lizenz oder Master in Rechtswissenschaften und praktische Kenntnisse, die für die Ausübung der Funktion ausreichen Nachgewiesene Fähigkeiten im Strafrecht Stelle zu 60 %, die eine große Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaften zu gewährleisten Aktive Staatsbürgerschaft auf kantonaler Ebene. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft müssen über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht wegen Vermögensverfalls oder wegen strafrechtlicher Verurteilung wegen Taten, die mit der Funktion unvereinbar sind, vorbelastet sein Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Die gewählte Person muss in beiden Sprachen Akten bearbeiten Kontaktdaten der Ansprechpartner \E-Mail schreiben\ (\< \>) jpid57ca931jm jpit0625jm jpiy26jm

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Ausgeschrieben vor 6 Wochen

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