Assistent -in für öffentliche Sicherheit bewaffnet
- Anstellung
- Vollzeit
- Ort
- Les Acacias
- Erstmals ausgeschrieben
Vollständige Stellenbeschreibung
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auf der Website https://www.ge.ch/devenir-assistant-assistante-securite-publique-arme-e
Erforderliche Kriterien
• Zulassungsalter: zwischen 20 und 45 Jahren;
• Staatsbürgerschaft: Schweizer Staatsbürger oder im Besitz eines Aufenthaltstitels C;
• Französische Sprache: Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Grundprüfung in Französisch, die von der UNIGE organisiert wird. Online-Anmeldung: https://mdl.unige.ch/fr/servicecite/cfps/examen-francais/;
• Kenntnisse einer Fremdsprache: Kenntnisse einer zweiten Sprache sind von Vorteil;
• Ausbildung: erfolgreicher Abschluss einer dreijährigen, auf Bundesebene anerkannten postobligatorischen Ausbildung;
Ausländische Diplome und Zertifikate: Bitte informieren Sie sich auf der Website des Bundes über die Anerkennung von Diplomen: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/fr/home/formation/reconnaissance-de-diplomes-etrangers/procedure-de-reconnaissance-lors-dun-etablissement-en-suisse/autorites-de-reconnaissance.html. Vorher und wenn nötig, müssen Sie Ihre Dokumente von einem offiziellen, professionellen Übersetzer übersetzen lassen: https://www.ge.ch/trouver-traducteur-jure.
• Vorstrafen: ein reines Führungszeugnis. Keine laufenden Verfahren oder Vermögensdelikte. Ungünstige Vorstrafen oder polizeiliche Ermittlungen können zum Ausschluss aus dem Auswahl- und Zulassungsverfahren führen;
• Führerschein: im Besitz des Führerscheins der Kategorie B und A1 (ohne Einschränkungen) vor Beginn der Ausbildung. Wenn Sie im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, müssen Sie vor Beginn der Ausbildung die Gleichwertigkeit für die Kategorie A2 erlangt haben;
• Militärdienst: für Schweizer Staatsbürger oder Personen unter 25 Jahren in der Einbürgerungsphase; den obligatorischen Militärdienst (Rekrutenschule oder Zivildienst) abgeschlossen oder der Steuerbefreiung unterliegen, und dies vor Beginn der akademischen Ausbildung;
• Erfahrung: Personen ohne anerkannten Ausbildungsabschluss, der einem CFC entspricht, müssen über mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in der privaten Sicherheit verfügen.
Erwünschte Kriterien
• Im Besitz des Führerscheins D1;
• Gute Schreibkenntnisse in der Zehn-Finger-Blind-Schreibmethode und 120 Anschläge pro Minute;
• Berufserfahrung im Sicherheitsbereich;
• Kenntnisse einer zweiten Sprache sind von Vorteil (mindestens A2);
Ausbildung
Die Kandidaten werden dem gleichen Auswahlverfahren unterzogen wie Kandidaten für eine Polizeifunktion, aber mit gewichteten Kriterien.
Eine spezielle viermonatige Ausbildung, die mit einem Zertifikat abschließt, wird an der Polizeiakademie in Savatan und in Genf angeboten.
UM SICH ZU BEWERBEN :
Wenn Sie sich in diesem Profil wiedererkennen, bitten wir Sie, sich direkt auf der Website anzumelden: devenez.ge.ch
Automatisch aus dem Original übersetzt.
Ausgeschrieben vor 6 Wochen