Hochschulpraktikant/-in für die Abteilung VI
- Anstellung
- Praktikum
- Ort
- St. Gallen
- Erstmals ausgeschrieben
Zusätzliche Informationen
- Dauer des Praktikums: mindestens sechs Monate
- Zulassung zu einem Hochschulpraktikum beim Bundesverwaltungsgericht: das abgeschlossene juristische Studium sollte nicht länger als 18 Monate zurückliegen, es sei denn das Praktikum wird als Praxisnachweis für die Anwaltsprüfung
Ausgeschrieben vor 7 Wochen